19.05.2014

PFC im Rastatter Trinkwasser: Unruhe als Bürgerpflicht ?

Wir erinnern uns: Nach einer verlorenen Schlacht und dem Zusammenbruch Preußens rief der Kommandant der Stadt Berlin den beunruhigten Bürgern seiner Stadt zu, Ruhe sei die erste Bürgerpflicht. Das war vor gut 200 Jahren. Jetzt wird einmal wieder wieder zur Ruhe gemahnt, doch diesmal von unserem Landrat. Grund ist die Verseuchung des Rastatter Trinkwassers durch PFC, wegen der hier schon Brunnen von amtswegen geschlossen werden mussten. Vom Landratsamt allerdings ist zu hören, „derzeit bestehe keine akute Gefahr“ und auch aus dortigen Gesprächen der „Fachleute“, so erfuhr der interessierte Bürger, „war Diskussion nicht gewünscht“.
Was heißt denn die Amtsfloskel „es bestehe keine akute Gefahr“ übersetzt? Es heißt nicht mehr und nicht weniger als dass keiner tot umfällt, wenn er von dem Wasser trinkt. Über die Langzeitfolgen für unser Grundwasser oder über Gefahren für besonders empfindliche Menschen (Kinder, Kranke, Ältere) werden bewusst keine Aussagen gemacht.
Seitens der Verantwortlichen in Rastatt wurde bisher alles Mögliche getan, um die Verunreinigung des Trinkwassers möglichst genau zu lokalisieren und deren Ausbreitung festzustellen. Gefahr besteht für unser Hauptwasserwerk in Ottersdorf. Schon aus Gründen der Vorsorge muss die Stadt in Vorleistung treten für die Kosten der Analysen, der fachlichen sowie juristischen Gutachten sowie für ein gefordertes Grundwassermodell.
Verschiedene Szenarien müssen durchgeplant werden, um für den Tag X gerüstet zu sein. Wenn nichts getan wird ist abzusehen, wann die PFC-Fahne das Ottersdorfer Wasserwerk erreicht. Die Vernetzung der Wasserwerke in der Region, also der Bezug von Fremdwasser, könnte ein Ausweg sein. Aber dieser wird ausschließlich über einen erhöhten Wasserpreis von uns Bürgern bezahlt werden: Um das (noch) saubere Fremdwasser aus dem Umland nach Rastatt zu bringen müssen neue Leitungen gebaut werden. Das Wasser selbst müssten wir teuer einkaufen. Möglicher-weise würden zusätzliche Filteranlagen samt Unterhaltung erforderlich. Alles in allem handelt es sich hierbei um Investitionen im Bereich mehrerer Millionen, die von uns in Rastatt allein zu stemmen sind. Das Verursacherprinzip würde auf den Kopf gestellt, wenn nicht die Verantwortlichen für die von ihnen verursachten Schäden gerade stehen müssen.
Beim Mikado gilt die Regel „Wer sich zuerst bewegt verliert“. In der Politik verlangen wir von den übergeordneten Behörden bei solch gravierenden Fällen nicht nur Moderation und Koordination sondern aktives Handeln nach Recht und Gesetz, damit die Verseuchung so früh wie möglich – nämlich jetzt – gestoppt wird. Das Grundwasser darf nicht sehenden Auges auf unsere Kosten weiter belastet werden. Die Suche nach den Verursachern kann parallel dazu erfolgen.
Eine Ersatzvornahme kostet viel Geld. Bei den Aufsichtsbehörden hat man wohl Angst, auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn die Haftungsfrage nicht eindeutig geklärt werden kann. Wir Älteren erinnern uns an den Kampf in der Causa Fahlbusch, wo damals nach Meinung der Fachbehörden auch vom Dioxin keine „unmittelbare Gefahr“ ausgegangen sein soll.Der bequemere Weg scheint zu sein, zu beschwichtigen und abzuwarten. Dann zahlen die Bürger von Rastatt die Zeche ohnehin. Wer glaubt „die paar Cent pro Kubikmeter merken die ja gar nicht“ der irrt. So träge sind die Bürger halt doch nicht. Ruhe ist nicht mehr erste Bürgerpflicht!

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